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Mehrfamilienwohnhaus/Kapitalanlage/Renditeobjekt in beliebter Wohnlage im Stadtteil Nürnberg – "Bleiweiss"

90491 Nürnberg

Kaufpreis: 3.100.000 EUR

Wohnfläche: 1.026 m²


Anton Bauernschmidt

Thumenberger Weg 60 90491, Nürnberg

Fon: +49 911 13131290

Fax: +49 911 13131525

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Web: https://iq-immo-gewerbe.de/


Angebot

Objekt-Nr.: 5147
Stand vom: 21.07.2023
ID: 988

Haus
Mehrfamilienhaus
90461  Nürnberg

Die vollständige Adresse der Immobilie erhalten Sie vom Anbieter.

Details

Übersicht
Objekt-Nr. 5147
Objektart Haus
Objekttyp Mehrfamilienhaus
Vermarktung Kauf
Nutzung Wohnen
Land Deutschland
Bundesland Bayern
Region Nürnberg
PLZ 90461
Ort Nürnberg
Ortsteil I Mitte
Preise und Kosten
Kaufpreis 3.100.000,00 EUR
Flächen
Wohnfläche ca. 1.026,00 m²
Grundstück 270,00 m²
teilbar ab 1.026,00 m²
Zustandsangaben
Baujahr 1954
Zustand gepflegt
Energieverbrauch
gültig bis 28.04.2031
Energieausweis Art Bedarf
Endenergiebedarf kWh/(m²a) 167.1

Objektbeschreibung

Objektbeschreibung:
Das im Jahr 1954 erbaute Mietwohnaus als Eckgebäude, mit einer Grundstücksfläche von 270 m², liegt im Stadtteil Nürnberg-Bleiweiss, in einem zentralen Wohngebiet im Südosten der Stadt, direkt angrenzend zum 21 Hektar großen Stadtteilpark "Luitpoldhain".

Im Gebäude befinden sich 18 Wohnungen und 15 Fahrradstellplätze in einem abschließbaren Nebengebäude im Innenhof. Das Gebäude ist in einem sehr guten Erhaltungszustand und wurde in den letzten Jahren fortlaufend Instand gehalten und modernisiert.

Alle Wohnungen haben eine Süd/Südwest- und/oder Westausrichtung.

Das Dachgeschoss ist ausbaufähig. Hier können zusätzliche ca. 87 m² netto Wohnfläche geschaffen werden. Das Dachgeschoss ist nicht vermietet.

WOHNWIRTSCHAFTLICHE NUTZUNG
Das Objekt hat insgesamt 18 Wohneinheiten auf 6. Geschosse verteilt, mit einer Gesamtwohnfläche von ca. 1.026 m². In jedem Geschoss befinden sich drei Wohneinheiten mit unterschiedlichen Wohnungsgrößen, von ca. 36 m² bis 58,5 m², als Ein-, Zwei- oder Dreizimmerwohnung.

DENKMALSCHUTZ
Kein Bau-, Boden- oder landschaftsprägendes Denkmal
Kein Ensembleschutz

ERSCHLIESSUNG
Das Grundstück ist voll erschlossen.

NACHBARBEBAUUNG
In der unmittelbaren Nachbarschaft des Grundstückes befinden sich überwiegend 5 bis 6-geschossige Wohngebäude.

Die Umgebung ist geprägt von wohnwirtschaftlich genutzten Gebäuden, das Wohngebäude befindet sich gemäß dem Flächennutzungsplan in einem Wohngebiet.

ENTWICKLUNG
Das Dachgeschoss ist ausbaufähig und zur Herstellung von zusätzlichen Wohnflächen geeignet. Hier lassen sich zusätzliche Nettowohnflächen von ca. 87 m² aktivieren. Durch den Aufbau von Dachgauben, Erkern o.ä. lässt sich die Nettowohnfläche je nach Anzahl dieser Dachaufbauten, um weitere m² erhöhen.

Ohne größeren baulichen Eingriff können auch kurzfristig durch den Einbau von Holztrennelementen Mietflächen zur Nutzung als Abstellflächen oder Abstellräume aktiviert werden.

Die Dachgeschossräume sind derzeit nicht Mietgegenstand und unbenutzt.

MIETEINGÄNGE
IST-Miete pro Monat Netto (ohne MwSt.): ca. 8.530,-- Euro,
p.a. ca. 102.360,00 Euro
IST-NK pro Monat (ohne MwSt.) ca. 1.624,-- Euro
Bei den Nebenkosten handelt es sich um eine Nebenkosten-pauschale.

MIETFLÄCHE
Mietfläche IST: ca. 1.026,50 m²
Mietfläche SOLL (inkl. Entwicklung): ca. 1.113,50 m²

MIETEINHEITEN
18 Mietwohnungen – ausschließlich wohnwirtschaftl. vermietet
15 Fahrradstellplätze im Nebengebäude Innenhof

MIETVERHÄLTNISSE
Das Grundstück wird mit Mietverträgen übergeben.
Es handelt sich hierbei um 18 private Mietverträge zur ausschließlichen wohnwirtschaftlichen Nutzung.

BAUMBESTAND
Kein Baumbestand vorhanden.

BESONDERHEITEN
Im Grundstücksinnenbereich befindet sich ein kleiner eingeschossiger Holzschuppen mit abschließbaren Toren/Türen. Der Holzschuppen dient als Fahrradabstellplatz, 15 Fahrräder können hier untergestellt werden. Der Innenhof ist über eine Hoftüre im EG erreichbar.

BODENRICHTWERT
2.800,-- EUR/m² zum Wertermittlungsstichtag 01.01.2022,
siehe Anlage Bodenrichtwertkarte

KAUFPREIS
Euro 3.100.000,--

WEITERE INFORMATIONEN / DATENRAUM
Auf Nachfrage stellen wir Ihnen gerne weitere Informationen zum Objekt in unserem elektronischen Datenraum zu Verfügung.

Ausstattung

AUSSTATTUNG
- Isolierglasfenster aus Kunststoff
- Treppenhaus Bodenbelag mit Granitplatten/poliert, ausgelegt
- Treppenhaus mit Eisengeländer, lackiert
- Gasetagenheizung in jeder Wohnung mit Warmwasserversorgung, in einer Wohnung erfolgt die Warmwasserversorgung über einen Warmwasserboiler.
- Holzschuppen im Innenhof, abschließbar, mit Fahrrad-unterstellplätzen
- Sanitärbereiche Boden/Wand gefliest
- Bodenbeläge in den Wohnungen unterschiedlich, hierzu siehe Anlage "Übersicht Ausstattungsmerkmale der Wohnungen"

Lagebeschreibung

LAGEBESCHREIBUNG
Das Objekt befindet sich gemäß Flächennutzungsplan in einem reinen Wohngebiet, im Nürnberger Stadtteil "Bleiweiss", innerhalb einer verkehrsberuhigten Zone. Die Wilhelm-Spaeht-Straße wurde zudem in eine Fahrradstraße umgebaut, über die Münchener Straße kommt man somit durchgehend über den Radweg in den neu angelegten Stadtteil "Lichtenreuth", in der bald die neu gegründete technische Universität "UTN" ihren Betrieb aufnimmt. In der mittelbaren Umgebung befinden sich Geschäfte für den täglichen Bedarf, Schulen und Kindergärten, sowie das Naherholungsgebiet "Luitpoldhain" mit dem 21 Hektar großen Stadtteilpark.

VERKEHRSANBINDUNG
Flughafen Nürnberg: Entfernung ca. 8,600 km
Hauptbahnhof Nürnberg: Entfernung ca. 1,800 km
U-Bahnhaltestelle "Aufseßplatz": Entfernung ca. 1,600 km
Autobahn Anschluss A3: Entfernung ca. 9,000 km
Autobahn Anschluss A73: Entfernung ca. 7,700 km
Autobahn A9: Entfernung ca. 8,200km
Bundestraße B2: Entfernung ca. 6,100 km
Bundesstraße B8: Entfernung ca. 1,000km
Bushaltest. "Pl. der Opfer d. Faschismus.": Entfernung ca. 0,300 km
Bushaltestelle "Peterskirche": Entfernung ca. 0,300km
Straßenbahnhaltestelle "Pl. der Opfer d. Faschismus": ca. 0,300km

Sonstiges

SONSTIGES

BESICHTIGUNG
Eine Besichtigung ist nur nach vorheriger Terminabsprache möglich.
Bitte wenden Sie sich an unser Büro unter der
Telefonnummer 0911 – 131 312 90.

MAKLERCOURTAGE
Die Maklercourtage in Höhe von 6,00 % zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer, ist für den Käufer aus dem Kaufpreis fällig und für den Verkäufer verdient, mit Zustandekommen des Kaufvertrages (notarieller Abschluss eines Vertrages) oder eines wirtschaftlich identischen Geschäftes. Bei anderweitigem Erwerb, z.B. mieten, verweisen wir auf unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Die iQ Immobilien Management GmbH und die iQ Projektentwicklung GmbH, als die Vermittelnde und/oder Nachweisende und gegebenenfalls deren Beauftragte, erhalten einen unmittelbaren Zahlungsanspruch gegenüber dem Käufer (§328 BGB).

HINWEIS
Sollte Ihnen das angebotene Objekt bereits bekannt sein, bitten wir Sie uns dies schriftlich und unverzüglich, spätestens innerhalb von 3 Tagen, ab Entgegennahme unseres Nachweises/Exposés mitzuteilen.
Diese Angebote sind für Sie bestimmt und daher vertraulich zu behandeln.
Bei Weitergabe an Dritte entsteht Haftung für die volle Provision, sowie für die Projektentwicklungskosten.
Irrtum, Auslassungen und Zwischenverwertung bleiben vorbehalten.
Alle Angaben sind ohne Gewähr und stammen ausschließlich aus Informationen die uns von unserm Auftraggeber zur Verfügung gestellt wurden. Wir übernehmen keine Gewähr für die Richtigkeit, die Vollständigkeit und die Aktualität dieser Angaben.


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Allgemeine Geschäftsbedingungen


1. Wir sind im Bereich Immobilienmanagement, Maklertätigkeit und Projektentwicklungen für Gewerbe-, Investment-, Wohnungsimmobilien tätig. Insbesondere unsere Tätigkeit als Immobilienmakler ist provisionspflichtig, soweit ausdrücklich keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden.

2. Die iQ Immobilien Management GmbH ist berechtigt auch für den anderen Vertragspartner provisionspflichtig tätig zu werden.

3. Wird die AGB in einen Maklervertrag einbezogen, so wird sie zugleich zum Bestandteil aller weiteren geschlossenen Maklerverträge im Rahmen der Geschäftsbeziehung zu unserem Vertragspartner.

4. Nimmt der Auftraggeber von seinen Vertragsabsichten Abstand, so ist er verpflichtet, die iQ Immobilien Management GmbH unverzüglich schriftlich zu informieren.

5. Von uns mitgeteilte Angebote, Informationen, Nachweise und Unterlagen sind ausschließlich für den adressierten Empfänger bestimmt und vertraulich zu behandeln. Bei Weitergabe an Dritte ohne unsere Zustimmung ist der Empfänger unserer Nachweis-/Vermittlungstätigkeit zur Zahlung der ortsüblichen oder vereinbarten Provision verpflichtet, wenn der Dritte das Geschäft, ohne mit uns einen Maklervertrag vereinbart zu haben, abschließt; weitere Schadensersatzansprüche unsererseits bleiben vorbehalten.

6. Mit Abschluss eines notariellen Kaufvertrages bzw. eines Mietvertrages durch den Nachweis oder die Vermittlung der iQ Immobilien Management GmbH ist zu deren Gunsten eine Provision verdient und fällig. Wird der Vertag zu anderen als den ursprünglich angebotenen Bedingungen abgeschlossen oder kommt er über eine anderes Objekt des nachgewiesenen Vertragspartners zustande, so berührt dies den Provisionsanspruch nicht, sofern das zustande gekommene Geschäft mit dem angebotenen Geschäft wirtschaftlich identisch ist oder in seinem wirtschaftlichen Erfolg nur unwesentlich von dem angebotenen Geschäft abweicht. Entsprechendes gilt, wenn ein anderer als der ursprünglich vorgesehene Vertrag geschlossen wird (z.B. Kauf statt Miete; Erbbaurecht statt Kauf).

7. Bei einem berechtigten Anspruch auf Aufwendungsersatz können wir Erstattung unserer nachgewiesenen Aufwendungen verlangen, wenn diese sich unmittelbar aus der Auftragsbearbeitung ergeben.

8. Bei einem berechtigten Anspruch auf Aufwendungsersatz wenn unser Vertragspartner seinerseits Kaufmann ist, wird die Höhe unserer Aufwendungen mit 6,0 % der bei Abschluss des Hauptvertrags regelmäßig zu erwartenden Nettoprovision angenommen, soweit wir keine höheren Aufwendungen nachweisen oder der Vertragspartner keine geringere Aufwendungen nachweisen kann. Dabei ist auch in angemessener Weise der entstandene Zeitaufwand zu berücksichtigen.

9. Der Angebotsempfänger übernimmt die Provision alleine, wenn er das Objekt in der Zwangsversteigerung ersteht oder vom Konkurs- bzw. Vergleichsverwalter erwirbt oder es vom Erwerber mietet, pachtet oder sich beteiligt.

10. Wurde ein Alleinauftrag erteilt und es entsteht aus Gründen die unser Vertragspartner zu vertreten hat kein Provisionsanspruch, so können wir Aufwendungsersatz verlangen.

11. Soweit keine andere Vereinbarung getroffen ist, hat die iQ Immobilien Management GmbH Anspruch auf Zahlung einer Provision im Rahmen Ihrer Makler- und Vermittlungstätigkeit wie nachfolgend. Hierbei sind Tätigkeiten im Bereich der Projektentwicklung, Immobilienmanagement nicht berücksichtigt. Diese bedürfen einer separaten Vereinbarung.

a) Kaufvertrag mit Kaufpreis bis 5,0 Mio. EUR: 3,00 % des Kaufpreises zzgl. MwSt.

b) Kaufvertrag mit Kaufpreis von 5,0 bis 15,0 Mio. EUR: 2,00 % des Kaufpreises zzgl. MwSt.

c) Kaufvertrag mit Kaufpreis über 15,0 Mio. EUR: 1,50 % des Kaufpreises zzgl. MwSt.

d) Vereinbarung eines Vorkaufsrechts: 1,00 % des Kaufpreises zzgl. MwSt.

e) Erbbaurecht: 2,5 % des in 10 Jahren anfallenden Erbbauzinses zzgl. MwSt.

f) Vermietung/Verpachtung unter 10 Jahre Laufzeit: 3,0 Nettomonatsmieten zzgl. MwSt.

g) Vermietung/Verpachtung über 10 Jahre Laufzeit: 3,6 Nettomonatsmieten zzgl. MwSt.

Vorgenannte Pos. f) und g) beziehen sich nicht auf die Makler- und Vermittlungstätigkeit von Miet-Wohnungen (Mieteinheiten mit ausschließlicher wohnwirtschaftlicher Nutzung) und Auftraggebern/Mieter als Privatperson (im Sinne des Verbraucherschutzgesetzes)

12. Ein Provisionsanspruch gegenüber unserem Vertragspartner steht uns auch dann zu, wenn der Hauptvertrag von einer Person abgeschlossen wird, die zu unserem Vertragspartner bei Abschluss des Hauptvertrags in einer festen und auf Dauer angelegten verwandtschaftlichen, gesellschaftsrechtlichen oder arbeitsvertraglichen Beziehung steht. Lebenspartner im Rahmen einer eheähnlichen Gemeinschaft gelten insoweit als verwandt.

13. Ein Provisionsanspruch steht uns gegenüber unserem Vertragspartner auch dann zu, wenn im engen zeitlichen, wirtschaftlichen und räumlichen Zusammenhang mit dem auf unsere Tätigkeit zurückzuführenden Hauptvertrag weitere Verträge mit dem gleichen Vertragspartner geschlossen werden (Folgegeschäfte). Dies gilt nicht, wenn unser Vertragspartner nachweist, dass insoweit keine Mitursächlichkeit unserer Tätigkeit besteht.

14. Der Vertragspartner erteilt uns Vollmacht für die Einsichtnahme in behördliche Akten, Grundbuch und gegenüber dem Verwalter von WEG. Gleichzeitig wird diesbezüglich Vollmacht für die Entgegennahme von Informationen und Kopien erteilt.

15. Die iQ Immobilien Management GmbH hat Anspruch auf Anwesenheit bei Vertragsabschluss. Erfolgt ein Vertragsabschluss ohne Anwesenheit der iQ Immobilien Management GmbH, so ist ihr vom Auftraggeber unverzüglich Auskunft über den Vertragspartner und die Vertragskonditionen zu erteilen. Der Auftraggeber ist verpflichtet der iQ Immobilien Management GmbH, auf Verlangen, eine Vertragsabschrift zu überlassen.

16. Ist dem Empfänger das von uns nachgewiesene Objekt bereits bekannt, so ist uns dies unverzüglich schriftlich, d. h. spätestens innerhalb von drei Tagen ab Entgegennahme unseres Nachweises/Exposés mitzuteilen. Erfolgt dies nicht, so hat der Kunde uns im Wege des Schadensersatzes sämtliche Aufwendungen zu ersetzen, die uns dadurch entstanden sind, dass der Kunde uns nicht über die bestehende Vorkenntnis informiert hat. Sollte aufgrund einer solchen mangelnden Mitteilung und aufgrund der Vorkenntnis kein Provisionsanspruch zustande kommen, besteht Anspruch auf Ersatz der Aufwendung wie unter Ziffer 7. und 8. genannt.

17. Nimmt unser Vertragspartner trotz der ihm bewussten Vorkenntnis über den bloßen Nachweis hinaus unsere Tätigkeit weiterhin aktiv in Anspruch, ohne auf die Vorkenntnis hinzuweisen, so berührt die bestehende Vorkenntnis unseren Provisionsanspruch nicht.

18. Ist der Gegenstand des Maklervertrags eine Vermittlung, steht eine Vorkenntnis des Objektes unserem Provisionsanspruch nicht entgegen.

19. Zurückbehaltungsrechte und Aufrechnungen gegenüber der Provisionsforderung sind ausgeschlossen, soweit die aufrechenbare Forderung nicht bestritten oder nicht rechtskräftig ist.

20. Unsere Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit erfolgt aufgrund der uns vom Auftraggeber oder anderen Auskunftsbefugten erteilten Auskünfte. Eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben in Exposés, Prospekten, Beschreibungen u. ä. kann die iQ Immobilien Management GmbH daher nicht übernehmen. Wir übernehmen keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität dieser Angaben, insbesondere für die Richtigkeit und Vollständigkeit von Flächenberechnungen und Flächenzusammenstellungen, sowie die Maßstabstreue von Planunterlagen. Ebenso kann nicht ausgeschlossen werden, dass das angebotene Objekt nicht bzw. anderweitig verkauft/vermietet wird. Im Übrigen haften die iQ Immobilien Management GmbH bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Etwaige Schadensersatzansprüche verjähren innerhalb von 3 Jahren, ab dem Zeitpunkt ihres Entstehens, spätestens jedoch nach 3 Jahren ab Beendigung des Auftrages.

21. Mit der Angebotsabgabe übernehmen wir keine Gewähr für das Zustandekommen des Hauptvertrages. Vermietung und Verkauf an Dritte bleiben bis zum Abschluss des Hauptvertrags vorbehalten.

22. Begrenzung der Haftung. Zur Schadensersatzleistung sind wir nur in nachfolgenden Fällen verpflichtet:

a) Die iQ Immobilien Management GmbH haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Gesellschaft, ihrer Vertreter oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen.

b) Die iQ Immobilien Management GmbH haftet unbeschränkt für schuldhaft verursachte Schäden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aufgrund sonstiger zwingender gesetzlicher Haftungsvorschriften.

c) Die iQ Immobilien Management haftet darüber hinaus für solche Schäden, welche die Gesellschaft in Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht verursacht; in diesen Fällen ist die Haftung jedoch der Höhe nach beschränkt auf den typischerweise vorrausehbaren Schaden.

d) Eine Gewähr für die durch die iQ Immobilien Management GmbH angebotenen Objekten und die Bonität der vermittelbaren Vertragspartner wird nicht übernommen. Jede weitere Haftung der iQ Immobilien Management GmbH ist ausgeschlossen.

23. Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungüsein oder werden, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Die unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und im Übrigen der vertraglichen Vereinbarung nicht zuwider läuft.

24. Gerichtsgegenstand und Erfüllungsort ist Nürnberg.