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Entwicklungsfähiges Bauträgergrundstück für Geschosswohnungsbau an der Fürther Straße/Ecke Muggenhofer Straße, im Stadtteil Muggenhof

90491 Nürnberg

Kaufpreis: 1.500.000 EUR

Grundstück: 556 m²


Anton Bauernschmidt

Thumenberger Weg 60 90491, Nürnberg

Fon: +49 911 13131290

Fax: +49 911 12071079

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Web: https://iq-immo-gewerbe.de/


Angebot

Objekt-Nr.: 5152
Stand vom: 03.11.2023
ID: 1014

Grundstück
-
90429  Nürnberg

Die vollständige Adresse der Immobilie erhalten Sie vom Anbieter.

Details

Übersicht
Objekt-Nr. 5152
Objektart Grundstück
Vermarktung Kauf
Nutzung Wohnen
Land Deutschland
Bundesland Bayern
Region Nürnberg
PLZ 90429
Ort Nürnberg
Ortsteil I West
Preise und Kosten
Kaufpreis 1.500.000,00 EUR
Flächen
Grundstück 556,00 m²
teilbar ab 556,00 m²

Objektbeschreibung

Objektbeschreibung:
Bei dem angebotenen Grundstück handelt es sich um ein Entwicklungsgrundstück mit Altbestand, in der Fürther Straße 348, an der Ecke zur Muggenhofer Straße, in Nürnberg.

Das Bebauungskonzept wurde bereits intensiv mit der Stadtplanung Nürnberg und auch dem Baukunstbeirat der Stadt Nürnberg, hinsichtlich des nachfolgend beschriebenen Bebauungskonzeptes, vorbesprochen. Eine reine wohnwirtschaftliche Nutzung in Verbindung mit einer EOF-Maßnahme (geförderter Wohnungsbau) ist möglich, ebenso wie eine gemischte Nutzung von Wohnen und Gewerbe, ohne EOF-Maßnahme (geförderter Wohnungsbau).

Hinsichtlich der Fördermittel für EOF und der erzielbaren oberirdischen Bruttogrundflächen in Höhe von ca. 2.920 m², bietet sich das Grundstück durchaus bevorzugt für diese Maßnahme an.

FLÄCHENNUTZUNG
Das betreffende Grundstück liegt laut Flächennutzungsplan in einem Mischgebiet. Siehe Anlage "Flächennutzungsplan".

BEBAUUNGSPLAN
Kein qualifizierter Bebauungsplan vorhanden, es gilt §34 BauGB.

BEBAUUNG
Freilegung des Grundstückes, Errichtung eines mehrgeschossigen Gebäudes zur wohnwirtschaftlichen, oder auch zur Mischnutzung für Wohnen und Gewerbe, mit sieben bis acht Vollgeschossen.

ERSCHLIESSUNG
Die Grundstücke sind voll erschlossen.

NACHBARBEBAUUNG
In der unmittelbaren Nachbarschaft des Grundstückes befinden sich überwiegend fünf- bis siebengeschossige, wohnwirtschaftlich und gemischt genutzte Gebäude.

ENTWICKLUNG DES GRUNDSTÜCKS
Aufgrund der Vorgespräche mit der Stadtplanung Nürnberg und dem Baukunstbeirat der Stadt Nürnberg, wurde unter Berücksichtigung der Nachbarschaftsbebauung, sowie der Lage des Grundstückes, die nachfolgend beschriebene Bebauung als genehmigungsfähig herausgearbeitet.

Auf dem Grundstück ist die Errichtung eines Gebäudes mit sieben und acht Vollgeschossen und einem Flachdach möglich. Das achte Geschoss soll jedoch in der Grundfläche nicht mehr als die Hälfte der Grundfläche des siebten Geschosses überschreiten. Hierzu bitten wir auch um Beachtung der Planungsstudie Variante 1 und Variante 2, in den nachfolgenden Anlagen. In diesen haben wir die quadratische Ausbildung des achten Geschosses in Länge/Breite von jeweils 14 Metern, vorgeschlagen und konnten somit den Wünschen der Stadtplanung, sowie den des Baukunstbeirates der Stadt Nürnberg nachkommen.

Aufgrund der Lage, an der Gabelung Fürther Straße/Muggenhofer Straße, und auch aufgrund der Sichtachse, als Ein- und Ausfallstor der Stadt Nürnberg, stellte die Stadtplanung und der Baukunstbeirat der Stadt Nürnberg in Aussicht und schlug vor, durch ein achtes Geschoss das Gebäude an dieser Stelle auszuprägen.

Eine Staffelung des achten Geschosses zur Fürther Straße hin, sowie zur Muggenhofer Straße, wurde nicht gewünscht. Die verbleibenden Restflächen/Dachflächen des siebten Geschosses, sowie das Flachdach des achten Geschosses, sollen begrünt werden.

Hinsichtlich der Nutzung des Gebäudes wurden zwei Varianten in Aussicht gestellt. Die vorgeschlagene Planungsstudie Variante 1 ohne Tiefgarage, ist der Vorschlag für eine reine wohnwirtschaftliche Nutzung in Verbindung mit der EOF-Maßnahme (geförderter Wohnungsbau). Die Variante 2 mit Tiefgarage und UG wird vorgeschlagen, für eine gemischte Nutzung mit Wohnen und Gewerbe, hierbei sollte zumindest das Erdgeschoss als Fläche für gewerbliche Nutzung verwendet werden.

In beiden vorgeschlagenen Varianten ist jeweils eine oberirdische Bruttogrundfläche (BGF) von ca. 2.920 m² erzielbar. Siehe nachfolgende Anlagen, Planungsstudie Variante 1 und Variante 2.

BESTANDSGEBÄUDE
Auf dem Grundstück befindet sich derzeit ein eingeschossiges Wohn- und Geschäftshaus entlang der Fürther Straße, sowie ein kleines eingeschossiges Wohn- und Geschäftshaus im rückwärtigen Bereich des Grundstückes, zur Muggenhofer Straße hin. Weitere kleine eingeschossige Gebäude als Lagerfläche und Halle befinden sich zusätzlich auf dem Grundstück.

KAUFPREIS
Euro 1.500.000,--

Ausstattung

MIETEINHEITEN
Gewerbliche Mieteinheit ist noch vorhanden.

MIETVERHÄLTNISSE
Das Grundstück kann innerhalb von drei Monat entmietet und geräumt übergeben werden und ist sofort verfügbar.

BAUMBESTAND
Auf dem Grundstück an der Ecke Fürther Straße / Muggenhofer Straße befindet sich an der westlichen Grundstücksgrenze ein Ahornbaum. Gemäß Beurteilung des Umweltamts der Stadt Nürnberg, sowie der Beurteilung durch den Baukunstbeirat, sollte versucht werden diesen zu erhalten.

ALTLASTEN/ÜBERPRÜFUNG
Mit Schreiben vom 17.09.2019 von der Stadt Nürnberg/Umweltamt wird das Grundstück Fürther Straße 348 in 90429 Nürnberg, Gemarkung Höfen, Flurnummer 1044, nicht als Altlastenverdachtsfläche eingestuft.

In einer weiteren Prüfungshandlung ist das Altlastenrisiko zu verifizieren, in Form von flächendeckenden Rammsondierungen und Bohrungen im Außenbereich und Überprüfung durch Augenscheinprüfung von möglichen Verdachtsmomenten, sowie durch Überprüfung der Historie der Nutzung des Grundstückes im Bauarchiv. Unterlagen über die Historie der Nutzung des Grundstückes gemäß Bauarchiv können Sie im Detail und auf Wunsch aus unserem elektronischen Datenraum entnehmen.

BESONDERHEITEN
Ein Antrag auf Vorbescheid wird auf Wunsch durch unser Unternehmen gestellt. Bestandteil des Antrags auf Vorbescheid ist die Klärung/Prüfung der Kubatur/BGF -Flächen, Baukörperanordnung, Geschossigkeit, Dachform, die Abfrage der Zustimmung zur Herstellung einer Tiefgarage und Lage der Tiefgaragenzufahrt.

Kurzfristige Kaufabwicklung möglich.

BODENRICHTWERT
1.300,-- EUR/m² zum Wertermittlungsstichtag 01.01.2022
siehe Anlage "Bodenrichtwertkarte".

Lagebeschreibung

LAGEBESCHREIBUNG
Das Grundstück liegt mit einer guten Verkehrsanbindung direkt an der Fürther Straße/Ecke Muggenhofer Straße, in unmittelbarer Nähe zur U-Bahnhaltestelle Nürnberg-Muggenhof, sowie zum Autobahnanschluss der A73.

Direkt angrenzend befinden sich sowohl wohnwirtschaftliche als auch gewerblich genutzte, 5- bis 7- geschossige Bestandsgebäude. In mittelbarer Umgebung befinden sich weitere wohnwirtschaftlich, sowie gewerblich genutzte mehrgeschossige Objekte. Geschäfte für den täglichen Bedarf befinden sich in unmittelbarer und mittelbarer Umgebung.


VERKEHRSANBINDUNG
Hauptbahnhof Nürnberg: ca. 2,800 km
Hauptbahnhof Fürth: ca. 2,240 km
U-Bahnhaltestelle Nürnberg-Muggenhof: ca. 0,160 km
Bushaltestelle Nürnberg-Muggenhof: ca. 0,160 km
Autobahnanschluss an die A73: ca. 0,950 km
Bundesstraße B8: ca. 0,01km
Flughafen Nürnberg: ca. 9,600 km

Sonstiges

SONSTIGES

BESICHTIGUNG
Eine Besichtigung ist nur nach vorheriger Terminabsprache möglich.
Bitte wenden Sie sich an unser Büro unter der
Telefonnummer 0911 – 131 312 90.

MAKLERCOURTAGE
Die Maklercourtage für den Käufer beträgt 5,00 % zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer aus dem Kaufpreis. Sie ist fällig mit Zustandekommen des Kaufvertrags (Abschluss des notariellen Vertrages) oder eines wirtschaftlich identischen Geschäfts. Bei anderweitigem Erwerb, z.B. mieten, verweisen wir auf unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen.

PROJEKTENTWICKLUNGSKOSTEN
Zuzüglich zur vorgenannten Maklercourtage fallen für den Käufer Projektentwicklungskosten in Höhe von 3,00 % zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer aus dem Kaufpreis an und sind verdient mit Zustandekommen des Kaufvertrages (notarieller Abschluss eines Vertrages) oder eines wirtschaftlich identischen Geschäftes.

HINWEIS
Sollte Ihnen das angebotene Objekt bereits bekannt sein, bitten wir Sie uns dies schriftlich und unverzüglich, spätestens innerhalb von 3 Tagen, ab Entgegennahme unseres Nachweises/Exposés mitzuteilen.
Diese Angebote sind für Sie bestimmt und daher vertraulich zu behandeln.
Bei Weitergabe an Dritte entsteht Haftung für die volle Provision.
Irrtum, Auslassungen und Zwischenverwertung bleiben vorbehalten.
Alle Angaben sind ohne Gewähr und stammen ausschließlich aus Informationen die uns von unserem Auftraggeber zur Verfügung gestellt wurden. Wir übernehmen keine Gewähr für die Richtigkeit, die Vollständigkeit und die Aktualität dieser Angaben.


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Allgemeine Geschäftsbedingungen


1. Wir sind im Bereich Immobilienmanagement, Maklertätigkeit und Projektentwicklungen für Gewerbe-, Investment-, Wohnungsimmobilien tätig. Insbesondere unsere Tätigkeit als Immobilienmakler ist provisionspflichtig, soweit ausdrücklich keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden.

2. Die iQ Immobilien Management GmbH ist berechtigt auch für den anderen Vertragspartner provisionspflichtig tätig zu werden.

3. Wird die AGB in einen Maklervertrag einbezogen, so wird sie zugleich zum Bestandteil aller weiteren geschlossenen Maklerverträge im Rahmen der Geschäftsbeziehung zu unserem Vertragspartner.

4. Nimmt der Auftraggeber von seinen Vertragsabsichten Abstand, so ist er verpflichtet, die iQ Immobilien Management GmbH unverzüglich schriftlich zu informieren.

5. Von uns mitgeteilte Angebote, Informationen, Nachweise und Unterlagen sind ausschließlich für den adressierten Empfänger bestimmt und vertraulich zu behandeln. Bei Weitergabe an Dritte ohne unsere Zustimmung ist der Empfänger unserer Nachweis-/Vermittlungstätigkeit zur Zahlung der ortsüblichen oder vereinbarten Provision verpflichtet, wenn der Dritte das Geschäft, ohne mit uns einen Maklervertrag vereinbart zu haben, abschließt; weitere Schadensersatzansprüche unsererseits bleiben vorbehalten.

6. Mit Abschluss eines notariellen Kaufvertrages bzw. eines Mietvertrages durch den Nachweis oder die Vermittlung der iQ Immobilien Management GmbH ist zu deren Gunsten eine Provision verdient und fällig. Wird der Vertag zu anderen als den ursprünglich angebotenen Bedingungen abgeschlossen oder kommt er über eine anderes Objekt des nachgewiesenen Vertragspartners zustande, so berührt dies den Provisionsanspruch nicht, sofern das zustande gekommene Geschäft mit dem angebotenen Geschäft wirtschaftlich identisch ist oder in seinem wirtschaftlichen Erfolg nur unwesentlich von dem angebotenen Geschäft abweicht. Entsprechendes gilt, wenn ein anderer als der ursprünglich vorgesehene Vertrag geschlossen wird (z.B. Kauf statt Miete; Erbbaurecht statt Kauf).

7. Bei einem berechtigten Anspruch auf Aufwendungsersatz können wir Erstattung unserer nachgewiesenen Aufwendungen verlangen, wenn diese sich unmittelbar aus der Auftragsbearbeitung ergeben.

8. Bei einem berechtigten Anspruch auf Aufwendungsersatz wenn unser Vertragspartner seinerseits Kaufmann ist, wird die Höhe unserer Aufwendungen mit 6,0 % der bei Abschluss des Hauptvertrags regelmäßig zu erwartenden Nettoprovision angenommen, soweit wir keine höheren Aufwendungen nachweisen oder der Vertragspartner keine geringere Aufwendungen nachweisen kann. Dabei ist auch in angemessener Weise der entstandene Zeitaufwand zu berücksichtigen.

9. Der Angebotsempfänger übernimmt die Provision alleine, wenn er das Objekt in der Zwangsversteigerung ersteht oder vom Konkurs- bzw. Vergleichsverwalter erwirbt oder es vom Erwerber mietet, pachtet oder sich beteiligt.

10. Wurde ein Alleinauftrag erteilt und es entsteht aus Gründen die unser Vertragspartner zu vertreten hat kein Provisionsanspruch, so können wir Aufwendungsersatz verlangen.

11. Soweit keine andere Vereinbarung getroffen ist, hat die iQ Immobilien Management GmbH Anspruch auf Zahlung einer Provision im Rahmen Ihrer Makler- und Vermittlungstätigkeit wie nachfolgend. Hierbei sind Tätigkeiten im Bereich der Projektentwicklung, Immobilienmanagement nicht berücksichtigt. Diese bedürfen einer separaten Vereinbarung.

a) Kaufvertrag mit Kaufpreis bis 5,0 Mio. EUR: 3,00 % des Kaufpreises zzgl. MwSt.

b) Kaufvertrag mit Kaufpreis von 5,0 bis 15,0 Mio. EUR: 2,00 % des Kaufpreises zzgl. MwSt.

c) Kaufvertrag mit Kaufpreis über 15,0 Mio. EUR: 1,50 % des Kaufpreises zzgl. MwSt.

d) Vereinbarung eines Vorkaufsrechts: 1,00 % des Kaufpreises zzgl. MwSt.

e) Erbbaurecht: 2,5 % des in 10 Jahren anfallenden Erbbauzinses zzgl. MwSt.

f) Vermietung/Verpachtung unter 10 Jahre Laufzeit: 3,0 Nettomonatsmieten zzgl. MwSt.

g) Vermietung/Verpachtung über 10 Jahre Laufzeit: 3,6 Nettomonatsmieten zzgl. MwSt.

Vorgenannte Pos. f) und g) beziehen sich nicht auf die Makler- und Vermittlungstätigkeit von Miet-Wohnungen (Mieteinheiten mit ausschließlicher wohnwirtschaftlicher Nutzung) und Auftraggebern/Mieter als Privatperson (im Sinne des Verbraucherschutzgesetzes)

12. Ein Provisionsanspruch gegenüber unserem Vertragspartner steht uns auch dann zu, wenn der Hauptvertrag von einer Person abgeschlossen wird, die zu unserem Vertragspartner bei Abschluss des Hauptvertrags in einer festen und auf Dauer angelegten verwandtschaftlichen, gesellschaftsrechtlichen oder arbeitsvertraglichen Beziehung steht. Lebenspartner im Rahmen einer eheähnlichen Gemeinschaft gelten insoweit als verwandt.

13. Ein Provisionsanspruch steht uns gegenüber unserem Vertragspartner auch dann zu, wenn im engen zeitlichen, wirtschaftlichen und räumlichen Zusammenhang mit dem auf unsere Tätigkeit zurückzuführenden Hauptvertrag weitere Verträge mit dem gleichen Vertragspartner geschlossen werden (Folgegeschäfte). Dies gilt nicht, wenn unser Vertragspartner nachweist, dass insoweit keine Mitursächlichkeit unserer Tätigkeit besteht.

14. Der Vertragspartner erteilt uns Vollmacht für die Einsichtnahme in behördliche Akten, Grundbuch und gegenüber dem Verwalter von WEG. Gleichzeitig wird diesbezüglich Vollmacht für die Entgegennahme von Informationen und Kopien erteilt.

15. Die iQ Immobilien Management GmbH hat Anspruch auf Anwesenheit bei Vertragsabschluss. Erfolgt ein Vertragsabschluss ohne Anwesenheit der iQ Immobilien Management GmbH, so ist ihr vom Auftraggeber unverzüglich Auskunft über den Vertragspartner und die Vertragskonditionen zu erteilen. Der Auftraggeber ist verpflichtet der iQ Immobilien Management GmbH, auf Verlangen, eine Vertragsabschrift zu überlassen.

16. Ist dem Empfänger das von uns nachgewiesene Objekt bereits bekannt, so ist uns dies unverzüglich schriftlich, d. h. spätestens innerhalb von drei Tagen ab Entgegennahme unseres Nachweises/Exposés mitzuteilen. Erfolgt dies nicht, so hat der Kunde uns im Wege des Schadensersatzes sämtliche Aufwendungen zu ersetzen, die uns dadurch entstanden sind, dass der Kunde uns nicht über die bestehende Vorkenntnis informiert hat. Sollte aufgrund einer solchen mangelnden Mitteilung und aufgrund der Vorkenntnis kein Provisionsanspruch zustande kommen, besteht Anspruch auf Ersatz der Aufwendung wie unter Ziffer 7. und 8. genannt.

17. Nimmt unser Vertragspartner trotz der ihm bewussten Vorkenntnis über den bloßen Nachweis hinaus unsere Tätigkeit weiterhin aktiv in Anspruch, ohne auf die Vorkenntnis hinzuweisen, so berührt die bestehende Vorkenntnis unseren Provisionsanspruch nicht.

18. Ist der Gegenstand des Maklervertrags eine Vermittlung, steht eine Vorkenntnis des Objektes unserem Provisionsanspruch nicht entgegen.

19. Zurückbehaltungsrechte und Aufrechnungen gegenüber der Provisionsforderung sind ausgeschlossen, soweit die aufrechenbare Forderung nicht bestritten oder nicht rechtskräftig ist.

20. Unsere Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit erfolgt aufgrund der uns vom Auftraggeber oder anderen Auskunftsbefugten erteilten Auskünfte. Eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben in Exposés, Prospekten, Beschreibungen u. ä. kann die iQ Immobilien Management GmbH daher nicht übernehmen. Wir übernehmen keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität dieser Angaben, insbesondere für die Richtigkeit und Vollständigkeit von Flächenberechnungen und Flächenzusammenstellungen, sowie die Maßstabstreue von Planunterlagen. Ebenso kann nicht ausgeschlossen werden, dass das angebotene Objekt nicht bzw. anderweitig verkauft/vermietet wird. Im Übrigen haften die iQ Immobilien Management GmbH bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Etwaige Schadensersatzansprüche verjähren innerhalb von 3 Jahren, ab dem Zeitpunkt ihres Entstehens, spätestens jedoch nach 3 Jahren ab Beendigung des Auftrages.

21. Mit der Angebotsabgabe übernehmen wir keine Gewähr für das Zustandekommen des Hauptvertrages. Vermietung und Verkauf an Dritte bleiben bis zum Abschluss des Hauptvertrags vorbehalten.

22. Begrenzung der Haftung. Zur Schadensersatzleistung sind wir nur in nachfolgenden Fällen verpflichtet:

a) Die iQ Immobilien Management GmbH haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Gesellschaft, ihrer Vertreter oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen.

b) Die iQ Immobilien Management GmbH haftet unbeschränkt für schuldhaft verursachte Schäden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aufgrund sonstiger zwingender gesetzlicher Haftungsvorschriften.

c) Die iQ Immobilien Management haftet darüber hinaus für solche Schäden, welche die Gesellschaft in Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht verursacht; in diesen Fällen ist die Haftung jedoch der Höhe nach beschränkt auf den typischerweise vorrausehbaren Schaden.

d) Eine Gewähr für die durch die iQ Immobilien Management GmbH angebotenen Objekten und die Bonität der vermittelbaren Vertragspartner wird nicht übernommen. Jede weitere Haftung der iQ Immobilien Management GmbH ist ausgeschlossen.

23. Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungüsein oder werden, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Die unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und im Übrigen der vertraglichen Vereinbarung nicht zuwider läuft.

24. Gerichtsgegenstand und Erfüllungsort ist Nürnberg.