Kachelfoto

E x p o s é

***Kaufpreisreduzierung*** Entwicklungsfähiges Grundstück mit vielseitiger Nutzung in Nürnberg/St. Leonhard

90491 Nürnberg

Kaufpreis: 630.000 EUR

Grundstück: 504 m²


Anton Bauernschmidt

Thumenberger Weg 60 90491, Nürnberg

Fon: +49 911 13131290

Fax: +49 911 12071079

Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Web: https://iq-immo-gewerbe.de/


Angebot

Objekt-Nr.: 4173
Stand vom: 03.11.2023
ID: 1015

Grundstück
-
90439  Nürnberg

Die vollständige Adresse der Immobilie erhalten Sie vom Anbieter.

Details

Übersicht
Objekt-Nr. 4173
Objektart Grundstück
Vermarktung Kauf
Nutzung Wohnen
Land Deutschland
Bundesland Bayern
Region Nürnberg
PLZ 90439
Ort Nürnberg
Ortsteil I Mitte
Preise und Kosten
Kaufpreis 630.000,00 EUR
Flächen
Grundstück 504,00 m²
teilbar ab 504,00 m²

Objektbeschreibung

Objektbeschreibung:
Das angebotene Grundstück (rot markiert) hat eine Gesamtbruttogrundstücksfläche von 504 m² und ist voll erschlossen.

FLÄCHENNUTZUNG
Das betreffende Grundstück liegt laut Flächennutzungsplan in einem Mischgebiet. Siehe Anlage "Flächennutzungsplan".

BEBAUUNGSPLAN
Qualifizierter Bebauungsplan Nr. 4475 vom 09.04.2003, siehe Anlage "Bebauungsplan Nr. 4475 vom 09.04.2003".

BEBAUUNG
Aufgrund des aktuell gültigen Bebauungsplans ist nach Abbruch der Bestandsgebäude eine Bebauung mit 3 Vollgeschossen, zzgl. DG innerhalb des vorgegebenen Baufeldes zulässig.

ERSCHLIESSUNG
Das Grundstück ist voll erschlossen.

NACHBARBEBAUUNG
In der unmittelbaren Nachbarschaft des Grundstückes befinden sich eingeschossige, gewerblich genutzte Objekte sowie zwei bis vier- geschossige Objekte zur wohnwirtschaftlichen Nutzung.

ENTWICKLUNG DES GRUNDSTÜCKS
Aufgrund der Vorgespräche auf Leitungsebene mit der Stadtplanung Nürnberg und unter Berücksichtigung des aktuell gültigen Bebauungsplans Nr. 4475, sowie der direkten Nachbarschaftsbebauung in der Finkenstraße wurde nachfolgend beschriebene Bebauung besprochen und für grundsätzlich genehmigungsfähig beurteilt.

Nach Abbruch der Bestandsgebäude ist eine Bebauung innerhalb des Baufeldes mit 3 Vollgeschossen zzgl. Staffelgeschoss mit Flachdach möglich, siehe Anlage "Planungsstudie/Flächenumriss/Lageplan. Bei dieser Bebauung ist eine Bruttogrundfläche (BGF) von ca. 1.070 m² erzielbar. Die Herstellung einer Tiefgarage ist erlaubt.

TEILSEGMENTE/TRANCHEN
Nicht vorhanden.

ARRONDIERUNGSMASSNAHMEN
Keine vorhanden.

BESTANDSGEBÄUDE
Auf dem Grundstück befindet sich aktuell ein eingeschossiges, gewerblich genutztes Objekt.

MIETEINHEITEN
Keine vorhanden.

MIETVERHÄLTNISSE
Keine vorhanden.

BAUMBESTAND
Kein Baumbestand vorhanden.

ALTLASTEN/ÜBERPRÜFUNG
Mit Schreiben vom 20.12.2019 von der Stadt Nürnberg/Umweltamt, wird das Grundstück in der Finkenstraße 29, in 90439 Nürnberg, Gemarkung Schweinau, Flurnummer 175/7, nicht als Altlastenverdachtsfläche eingestuft.

In einer weiteren Prüfungshandlung ist das Altlastenrisiko zu verifizieren, in Form von flächendeckenden Rammsondierungen und Bohrungen im Außenbereich und Überprüfung durch Augenscheinprüfung von möglichen Verdachtsmomenten, sowie durch Überprüfung der Historie der Nutzung des Grundstückes im Bauarchiv.
Unterlagen über die Historie der Nutzung des Grundstückes gemäß Bauarchiv erarbeiten wir derzeit. Nach Erhalt der Informationen können Sie diese im Detail auf Wunsch aus unserem elektronischen Datenraum entnehmen.

BESONDERHEITEN
Ein Antrag auf Vorbescheid wird auf Wunsch durch unser Unternehmen gestellt. Bestandteil des Antrag auf Vorbescheid ist die Klärung/Prüfung der Kubatur/BGF-Flächen, Baukörperanordnung, Geschossigkeit, Tiefgarage und Tiefgaragenzufahrt.

Kurzfristige Kaufabwicklung möglich.

Das Grundstück ist aktuell nicht am Markt platziert.

BODENRICHTWERT
1.400,-- EUR/m² (Mischgebietsfläche)
zum Wertermittlungsstichtag 01.01.2022
siehe Anlage "Bodenrichtwertkarte".

KAUFPREIS
Euro 630.000,--

WEITERE INFORMATIONEN / DATENRAUM
Auf Nachfrage stellen wir Ihnen gerne weitere Informationen zum Objekt in unserem elektronischen Datenraum zu Verfügung.

Lagebeschreibung

LAGEBESCHREIBUNG
Das Grundstück befindet sich im Stadtteil St. Leonhard, im Südwesten von Nürnberg. In der Umgebung befinden sich Geschäfte für den täglichen Bedarf, sowie Schulen und Kindergärten. Ein neuangelegter Park mit besonderen Spielvorrichtungen, auch für Trendsportarten liegt in unmittelbarer Nähe.

VERKEHRSANBINDUNG
Hauptbahnhof Nürnberg: Entfernung ca. 3,100 km
S-Bahnhaltestelle Schweinau: Entfernung ca. 1,300 km
U-Bahnhaltestelle St. Leonhard: Entfernung ca. 0,600 km
Straßenbahnhaltestelle Landgrabenstraße: Entfernung ca. 1,400 km
Bushaltestelle Leopoldstraße: Entfernung ca. 0,550 km
Autobahnanschluss an die A73: Entfernung ca. 5,200 km
Bundesstraße B4R: Entfernung ca. 1,700 km
Flughafen Nürnberg: Entfernung ca. 10,000 km

Sonstiges

SONSTIGES

BESICHTIGUNG
Eine Besichtigung ist nur nach vorheriger Terminabsprache möglich.
Bitte wenden Sie sich an unser Büro unter der
Telefonnummer 0911 – 131 315 24.

GESCHÄFTSZEITEN
Montag-Donnerstag 08:30-17:30
Freitag 8:30-15:00

MAKLERCOURTAGE
Die Maklercourtage für den Käufer beträgt 5,00 % zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer aus dem Kaufpreis. Sie ist fällig mit Zustandekommen des Kaufvertrags (Abschluss des notariellen Vertrages) oder eines wirtschaftlich identischen Geschäfts. Bei anderweitigem Erwerb, z.B. mieten, verweisen wir auf unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen.

PROJEKTENTWICKLUNGSKOSTEN
Zuzüglich zur vorgenannten Maklercourtage fallen für den Käufer Projektentwicklungskosten in Höhe von 3,00 % zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer aus dem Kaufpreis an und sind verdient mit Zustandekommen des Kaufvertrages (notarieller Abschluss eines Vertrages) oder eines wirtschaftlich identischen Geschäftes.

HINWEIS
Sollte Ihnen das angebotene Objekt bereits bekannt sein, bitten wir Sie uns dies schriftlich und unverzüglich, spätestens innerhalb von 3 Tagen, ab Entgegennahme unseres Nachweises/Exposés mitzuteilen.
Diese Angebote sind für Sie bestimmt und daher vertraulich zu behandeln.
Bei Weitergabe an Dritte entsteht Haftung für die volle Provision.
Irrtum, Auslassungen und Zwischenverwertung bleiben vorbehalten.
Alle Angaben sind ohne Gewähr und stammen ausschließlich aus Informationen die uns von unserem Auftraggeber zur Verfügung gestellt wurden. Wir übernehmen keine Gewähr für die Richtigkeit, die Vollständigkeit und die Aktualität dieser Angaben.


Bilder


Kachelfoto
03
04
01
02
05
06
07
08
09
10
11
12
13
14

Allgemeine Geschäftsbedingungen


1. Wir sind im Bereich Immobilienmanagement, Maklertätigkeit und Projektentwicklungen für Gewerbe-, Investment-, Wohnungsimmobilien tätig. Insbesondere unsere Tätigkeit als Immobilienmakler ist provisionspflichtig, soweit ausdrücklich keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden.

2. Die iQ Immobilien Management GmbH ist berechtigt auch für den anderen Vertragspartner provisionspflichtig tätig zu werden.

3. Wird die AGB in einen Maklervertrag einbezogen, so wird sie zugleich zum Bestandteil aller weiteren geschlossenen Maklerverträge im Rahmen der Geschäftsbeziehung zu unserem Vertragspartner.

4. Nimmt der Auftraggeber von seinen Vertragsabsichten Abstand, so ist er verpflichtet, die iQ Immobilien Management GmbH unverzüglich schriftlich zu informieren.

5. Von uns mitgeteilte Angebote, Informationen, Nachweise und Unterlagen sind ausschließlich für den adressierten Empfänger bestimmt und vertraulich zu behandeln. Bei Weitergabe an Dritte ohne unsere Zustimmung ist der Empfänger unserer Nachweis-/Vermittlungstätigkeit zur Zahlung der ortsüblichen oder vereinbarten Provision verpflichtet, wenn der Dritte das Geschäft, ohne mit uns einen Maklervertrag vereinbart zu haben, abschließt; weitere Schadensersatzansprüche unsererseits bleiben vorbehalten.

6. Mit Abschluss eines notariellen Kaufvertrages bzw. eines Mietvertrages durch den Nachweis oder die Vermittlung der iQ Immobilien Management GmbH ist zu deren Gunsten eine Provision verdient und fällig. Wird der Vertag zu anderen als den ursprünglich angebotenen Bedingungen abgeschlossen oder kommt er über eine anderes Objekt des nachgewiesenen Vertragspartners zustande, so berührt dies den Provisionsanspruch nicht, sofern das zustande gekommene Geschäft mit dem angebotenen Geschäft wirtschaftlich identisch ist oder in seinem wirtschaftlichen Erfolg nur unwesentlich von dem angebotenen Geschäft abweicht. Entsprechendes gilt, wenn ein anderer als der ursprünglich vorgesehene Vertrag geschlossen wird (z.B. Kauf statt Miete; Erbbaurecht statt Kauf).

7. Bei einem berechtigten Anspruch auf Aufwendungsersatz können wir Erstattung unserer nachgewiesenen Aufwendungen verlangen, wenn diese sich unmittelbar aus der Auftragsbearbeitung ergeben.

8. Bei einem berechtigten Anspruch auf Aufwendungsersatz wenn unser Vertragspartner seinerseits Kaufmann ist, wird die Höhe unserer Aufwendungen mit 6,0 % der bei Abschluss des Hauptvertrags regelmäßig zu erwartenden Nettoprovision angenommen, soweit wir keine höheren Aufwendungen nachweisen oder der Vertragspartner keine geringere Aufwendungen nachweisen kann. Dabei ist auch in angemessener Weise der entstandene Zeitaufwand zu berücksichtigen.

9. Der Angebotsempfänger übernimmt die Provision alleine, wenn er das Objekt in der Zwangsversteigerung ersteht oder vom Konkurs- bzw. Vergleichsverwalter erwirbt oder es vom Erwerber mietet, pachtet oder sich beteiligt.

10. Wurde ein Alleinauftrag erteilt und es entsteht aus Gründen die unser Vertragspartner zu vertreten hat kein Provisionsanspruch, so können wir Aufwendungsersatz verlangen.

11. Soweit keine andere Vereinbarung getroffen ist, hat die iQ Immobilien Management GmbH Anspruch auf Zahlung einer Provision im Rahmen Ihrer Makler- und Vermittlungstätigkeit wie nachfolgend. Hierbei sind Tätigkeiten im Bereich der Projektentwicklung, Immobilienmanagement nicht berücksichtigt. Diese bedürfen einer separaten Vereinbarung.

a) Kaufvertrag mit Kaufpreis bis 5,0 Mio. EUR: 3,00 % des Kaufpreises zzgl. MwSt.

b) Kaufvertrag mit Kaufpreis von 5,0 bis 15,0 Mio. EUR: 2,00 % des Kaufpreises zzgl. MwSt.

c) Kaufvertrag mit Kaufpreis über 15,0 Mio. EUR: 1,50 % des Kaufpreises zzgl. MwSt.

d) Vereinbarung eines Vorkaufsrechts: 1,00 % des Kaufpreises zzgl. MwSt.

e) Erbbaurecht: 2,5 % des in 10 Jahren anfallenden Erbbauzinses zzgl. MwSt.

f) Vermietung/Verpachtung unter 10 Jahre Laufzeit: 3,0 Nettomonatsmieten zzgl. MwSt.

g) Vermietung/Verpachtung über 10 Jahre Laufzeit: 3,6 Nettomonatsmieten zzgl. MwSt.

Vorgenannte Pos. f) und g) beziehen sich nicht auf die Makler- und Vermittlungstätigkeit von Miet-Wohnungen (Mieteinheiten mit ausschließlicher wohnwirtschaftlicher Nutzung) und Auftraggebern/Mieter als Privatperson (im Sinne des Verbraucherschutzgesetzes)

12. Ein Provisionsanspruch gegenüber unserem Vertragspartner steht uns auch dann zu, wenn der Hauptvertrag von einer Person abgeschlossen wird, die zu unserem Vertragspartner bei Abschluss des Hauptvertrags in einer festen und auf Dauer angelegten verwandtschaftlichen, gesellschaftsrechtlichen oder arbeitsvertraglichen Beziehung steht. Lebenspartner im Rahmen einer eheähnlichen Gemeinschaft gelten insoweit als verwandt.

13. Ein Provisionsanspruch steht uns gegenüber unserem Vertragspartner auch dann zu, wenn im engen zeitlichen, wirtschaftlichen und räumlichen Zusammenhang mit dem auf unsere Tätigkeit zurückzuführenden Hauptvertrag weitere Verträge mit dem gleichen Vertragspartner geschlossen werden (Folgegeschäfte). Dies gilt nicht, wenn unser Vertragspartner nachweist, dass insoweit keine Mitursächlichkeit unserer Tätigkeit besteht.

14. Der Vertragspartner erteilt uns Vollmacht für die Einsichtnahme in behördliche Akten, Grundbuch und gegenüber dem Verwalter von WEG. Gleichzeitig wird diesbezüglich Vollmacht für die Entgegennahme von Informationen und Kopien erteilt.

15. Die iQ Immobilien Management GmbH hat Anspruch auf Anwesenheit bei Vertragsabschluss. Erfolgt ein Vertragsabschluss ohne Anwesenheit der iQ Immobilien Management GmbH, so ist ihr vom Auftraggeber unverzüglich Auskunft über den Vertragspartner und die Vertragskonditionen zu erteilen. Der Auftraggeber ist verpflichtet der iQ Immobilien Management GmbH, auf Verlangen, eine Vertragsabschrift zu überlassen.

16. Ist dem Empfänger das von uns nachgewiesene Objekt bereits bekannt, so ist uns dies unverzüglich schriftlich, d. h. spätestens innerhalb von drei Tagen ab Entgegennahme unseres Nachweises/Exposés mitzuteilen. Erfolgt dies nicht, so hat der Kunde uns im Wege des Schadensersatzes sämtliche Aufwendungen zu ersetzen, die uns dadurch entstanden sind, dass der Kunde uns nicht über die bestehende Vorkenntnis informiert hat. Sollte aufgrund einer solchen mangelnden Mitteilung und aufgrund der Vorkenntnis kein Provisionsanspruch zustande kommen, besteht Anspruch auf Ersatz der Aufwendung wie unter Ziffer 7. und 8. genannt.

17. Nimmt unser Vertragspartner trotz der ihm bewussten Vorkenntnis über den bloßen Nachweis hinaus unsere Tätigkeit weiterhin aktiv in Anspruch, ohne auf die Vorkenntnis hinzuweisen, so berührt die bestehende Vorkenntnis unseren Provisionsanspruch nicht.

18. Ist der Gegenstand des Maklervertrags eine Vermittlung, steht eine Vorkenntnis des Objektes unserem Provisionsanspruch nicht entgegen.

19. Zurückbehaltungsrechte und Aufrechnungen gegenüber der Provisionsforderung sind ausgeschlossen, soweit die aufrechenbare Forderung nicht bestritten oder nicht rechtskräftig ist.

20. Unsere Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit erfolgt aufgrund der uns vom Auftraggeber oder anderen Auskunftsbefugten erteilten Auskünfte. Eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben in Exposés, Prospekten, Beschreibungen u. ä. kann die iQ Immobilien Management GmbH daher nicht übernehmen. Wir übernehmen keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität dieser Angaben, insbesondere für die Richtigkeit und Vollständigkeit von Flächenberechnungen und Flächenzusammenstellungen, sowie die Maßstabstreue von Planunterlagen. Ebenso kann nicht ausgeschlossen werden, dass das angebotene Objekt nicht bzw. anderweitig verkauft/vermietet wird. Im Übrigen haften die iQ Immobilien Management GmbH bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Etwaige Schadensersatzansprüche verjähren innerhalb von 3 Jahren, ab dem Zeitpunkt ihres Entstehens, spätestens jedoch nach 3 Jahren ab Beendigung des Auftrages.

21. Mit der Angebotsabgabe übernehmen wir keine Gewähr für das Zustandekommen des Hauptvertrages. Vermietung und Verkauf an Dritte bleiben bis zum Abschluss des Hauptvertrags vorbehalten.

22. Begrenzung der Haftung. Zur Schadensersatzleistung sind wir nur in nachfolgenden Fällen verpflichtet:

a) Die iQ Immobilien Management GmbH haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Gesellschaft, ihrer Vertreter oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen.

b) Die iQ Immobilien Management GmbH haftet unbeschränkt für schuldhaft verursachte Schäden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aufgrund sonstiger zwingender gesetzlicher Haftungsvorschriften.

c) Die iQ Immobilien Management haftet darüber hinaus für solche Schäden, welche die Gesellschaft in Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht verursacht; in diesen Fällen ist die Haftung jedoch der Höhe nach beschränkt auf den typischerweise vorrausehbaren Schaden.

d) Eine Gewähr für die durch die iQ Immobilien Management GmbH angebotenen Objekten und die Bonität der vermittelbaren Vertragspartner wird nicht übernommen. Jede weitere Haftung der iQ Immobilien Management GmbH ist ausgeschlossen.

23. Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungüsein oder werden, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Die unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und im Übrigen der vertraglichen Vereinbarung nicht zuwider läuft.

24. Gerichtsgegenstand und Erfüllungsort ist Nürnberg.